AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)_01.12 über die Anmietung eines Ferienapartments

§ 1 Vertragsabschluss/ Mietgegenstand

(1) Der Vermieter, vertreten durch Olaf Libnow, Erich-Ockert-Weg 4, 01108 Dresden, vermietet an den Mieter das Ferienapartment "Neumarkt Apart Dresden".
(2) Zur Anmietung des Ferienapartments wird ein Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter abgeschlossen. Der Mieter erhält nach Unterzeichnung und Rücksendung des Mietvertrages eine verbindliche Buchungsbestätigung/ Rechnung. Kosten und Zahlungsweise werden im Mietvertrag unter Berücksichtigung von § 3 vereinbart .
(3) Mit Bezug des Mietobjektes (Schlüsselübergabe an den Mieter) akzeptiert der Mieter automatisch die AGB des Vermieters.
(4) Das Mietobjekt ist vollständig möbliert und eingerichtet. Bettwäsche und Handtücher werden für die Mietdauer zur Verfügung gestellt und sind im Mietpreis enthalten. Das Mietobjekt darf nur mit der im Mietvertrag genannten Personenzahl belegt werden.
(5) Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 2 Haustürschlüssel.

§ 2 Mietdauer/ An- und Abreise

(1) Die Mietdauer für das Mietobjekt wird im Mietvertrag vereinbart.
(2) Die Anreise erfolgt am Anreisetag zwischen 16:00 und 20:00 Uhr.
(3) Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr. Zum Ablauf der Mietdauer hat der Mieter das Mietobjekt geräumt in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben und die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen.

§ 3 Mietpreis/ Nebenkosten und Zahlungsweise

(1) Der Mietpreis wird im Mietvertrag festgelegt und muss spätestens 14 Tage vor Mietbeginn auf das Konto des Vermieters überwiesen werden. Bei kurzfristigen Buchungen kann im Einzelfall eine Barzahlung bei Übergabe des Mietobjektes vereinbart werden.
(2) Die Kosten für die Endreinigung betragen einmalig EUR 50,-- und sind mit der Zahlung nach Punkt (1) zu überweisen.
(3) Die Kosten für Heizung, Wasser und Strom sind im Mietpreis bereits pauschal enthalten.
(4) Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 10 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Der Vermieter ist außerdem berechtigt, eine Entschädigung nach den Pauschalen gemäß § 4 dieses Vertrages geltend zu machen.

§ 4 Rücktritt/ Aufenthaltsabbruch

(1) Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktrittes wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar wie folgt:
Rücktritt bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10% des Mietpreises
Rücktritt bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises
Rücktritt bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60% des Mietpreises
Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises
Rücktritt weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises
Dem Mieter wird hiermit ausdrücklich der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.
Ein Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgeblich für die Höhe der Entschädigung ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Vermieter.
(2) Der Mieter hat das Recht, im Falle eines Rücktritts einen Ersatzmieter zu stellen. Eine Entschädigung wird dann nicht geltend gemacht, wenn der Ersatzmieter das Mietobjekt in vollem Umfang übernimmt. Es fällt dann lediglich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,-- an.
(3) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

§ 5 Haftung und Pflichten des Vermieters

(1) Eine Haftung des Vermieters über die etwaige Erstattung bereits entrichteter Mietbeträge hinaus ist ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere höhere Gewalt und nicht vorhersehbare zwingende Gründe, die eine Vermietung des Objektes unmöglich machen.
(2) Der Vermieter kann für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung, Liftbenutzung etc. nicht haftbar gemacht werden. Eine Preisminderung ist ausgeschlossen.
(3) Der Vermieter verpflichtet sich, bei Nichtbereitstellung des Mietobjektes dem Mieter vorab gezahlte Miete zu erstatten. Der Mieter verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus dem Vertrag.
(4) Der Vermieter ist zwar jederzeit zum Betreten der Mieteinheit berechtigt, verpflichtet sich jedoch, den Mieter hierrüber vorab zu benachrichtigen. Im Falle einer Havarie oder bei Gefahr im Verzug entfällt diese Pflicht zur Benachrichtigung.

§ 6 Haftung und Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter besitzt eine gültige Privat-Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung.
(2) Der Mieter haftet bei Verlust eines Apartmentschlüssels in Höhe des vollen Betrages für den dann erforderlich werdenden Austausch der Schließanlage, mindestens jedoch in Höhe von EUR 200,--.
(3) Die Benutzung des Mietobjektes einschließlich der Wege, Treppen und des Liftes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter haftet für selbst verursachte Schäden im Mietobjekt in voller Höhe. Der Mieter haftet für selbst eingebrachte Sachen in vollem Umfang. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Mieter im Mietobjekt verwahrt bzw. hinterlässt.
(4) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjektes, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
(5) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
(6) Der Mieter verpflichtet sich, die im Mietobjekt ausliegende Hausordnung einzuhalten.
(7) Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt. Die Haltung von Tieren im Mietobjekt ist nicht gestattet.
(8) Ruhestörendes oder anstößiges Verhalten führen zur sofortigen Beendigung des Mietvertrages ohne Anspruch des Mieters auf Rückerstattung oder Minderung des Mietbetrages.

§ 7 Schriftform/ Salvatorische Klausel/ Gerichtsstand

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist das Amtsgericht Dresden.
(5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Stand: 01/2012

© 2015 Neumarkt Apart | Alle Rechte vorbehalten. | Impressum | AGB