Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 09.26 über die Anmietung eines Ferienapartments

§ 1 Vertragsabschluss/ Mietgegenstand

(1) Der Vermieter, vertreten durch Olaf Libnow, Erich-Ockert-Weg 4, 01108 Dresden, vermietet an den Mieter das Ferienapartment „Neumarkt-Apart Dresden“.
(2) Zur Anmietung des Ferienapartments wird ein Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter abgeschlossen. Der Mieter erhält nach Unterzeichnung und Rücksendung des Mietvertrages eine verbindliche Buchungsbestätigung/ Rechnung. Kosten und Zahlungsweise werden im Mietvertrag unter Berücksichtigung von § 3 vereinbart.
(3) Mit Bezug des Mietobjektes (Schlüsselübergabe an den Mieter) akzeptiert der Mieter automatisch die AGB des Vermieters.
(4) Das Mietobjekt ist vollständig möbliert und eingerichtet. Bettwäsche und Handtücher werden für die Mietdauer zur Verfügung gestellt und sind im Mietpreis enthalten. Das Mietobjekt darf nur mit der im Mietvertrag genannten Personenzahl belegt werden.
(5) Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit 2 Haustürschlüssel.

§ 2 Mietdauer/ An- und Abreise

(1) Die Mietdauer für das Mietobjekt wird im Mietvertrag vereinbart.
(2) Die Anreise erfolgt am Anreisetag zwischen 15:00 und 20:00 Uhr.
(3) Die Abreise erfolgt am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr. Zum Ablauf der Mietdauer hat der Mieter das Mietobjekt geräumt in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben und die Schlüssel an den Vermieter auszuhändigen.

§ 3 Mietpreis/ Nebenkosten und Zahlungsweise

(1) Im Falle einer Direktbuchung über den Vermieter werden der Mietpreis und das Zahlungsziel im Mietvertrag festgelegt. Bei einer Buchung über das Onlineportal „FeWo-direkt“ erfolgt die Zahlung gemäß den Bedingungen des Inserates (Online-Zahlung).
(2) Die Kosten für die Endreinigung sind im Mietpreis enthalten.
(3) Die Kosten für Heizung, Wasser und Strom sind im Mietpreis bereits pauschal enthalten.
(4) Die Zahlung der Beherbergungssteuer der Stadt Dresden wird direkt über die Buchung abgewickelt

§ 4 Rücktritt/ Aufenthaltsabbruch

(1) Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktrittes (Stornierung) wird der geschuldete Mietpreis wie folgt erstattet:

Rücktritt mehr als 30 Tage vor Mietbeginn: Erstattung 100% des Mietpreises
Rücktritt weniger/ gleich 30 Tage und mehr als 14 Tage vor Mietbeginn: Erstattung
Rücktritt weniger/ gleich 14 Tage vor Mietbeginn: keine Erstattung des Mietpreises

Ein Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgeblich für die Höhe der Erstattung ist der Tag des Zugangs der Erklärung beim Vermieter bis 12:00 Uhr.
(2) Der Mieter hat das Recht, im Falle eines Rücktritts einen Ersatzmieter zu stellen. Eine Entschädigung wird dann nicht geltend gemacht, wenn der Ersatzmieter das Mietobjekt in vollem Umfang übernimmt. Es fällt dann lediglich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,-- an.
(3) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

§ 5 Haftung und Pflichten des Vermieters

(1) Eine Haftung des Vermieters über die etwaige Erstattung bereits entrichteter Mietbeträge/ Steuern hinaus ist ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere Fälle höherer Gewalt, ein behördlich angeordnetes Beherbergungsverbot oder andere nicht vorhersehbare zwingende Gründe, die eine Vermietung des Objektes unmöglich machen.
(2) Der Vermieter kann für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung, Liftbenutzung etc. nicht haftbar gemacht werden. Eine Preisminderung ist ausgeschlossen.
(3) Der Vermieter verpflichtet sich, bei Nichtbereitstellung des Mietobjektes dem Mieter vorab gezahlte Miete/ Steuern zu erstatten. Der Mieter verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus dem Vertrag.
(4) Der Vermieter ist zwar jederzeit zum Betreten der Mieteinheit berechtigt, verpflichtet sich jedoch, den Mieter hierüber vorab zu benachrichtigen. Im Falle einer Havarie oder bei Gefahr im Verzug entfällt diese Pflicht zur Benachrichtigung.

§ 6 Haftung und Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter besitzt eine gültige Privat-Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung.
(2) Der Mieter haftet bei Verlust eines Apartmentschlüssels in Höhe des vollen Betrages für den dann erforderlich werdenden Austausch der Schließanlage, mindestens jedoch in Höhe von EUR 200.
(3) Die Benutzung des Mietobjektes einschließlich der Wege, Treppen und des Liftes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter haftet für selbst verursachte Schäden im Mietobjekt in voller Höhe. Der Mieter haftet für selbst eingebrachte Sachen in vollem Umfang. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Mieter im Mietobjekt verwahrt bzw. hinterlässt.
(4) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjektes, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.
(5) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
(6) Der Mieter verpflichtet sich, die im Mietobjekt ausliegende Hausordnung einzuhalten.
(7) Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt. Die Haltung von Tieren im Mietobjekt ist nicht gestattet.
(8) Ruhestörendes oder anstößiges Verhalten führen zur sofortigen Beendigung des Mietvertrages ohne Anspruch des Mieters auf Rückerstattung oder Minderung des Mietbetrages.

§ 7 Schriftform/ Salvatorische Klausel/ Gerichtsstand

(1) Der Mietvertrag wird durch die Unterschrift des Mieters wirksam. Auch unabhängig von einer Unterschrift unter diesem Vertrag gilt dieser automatisch als durch den Mieter akzeptiert, sofern die Zahlung des Mietpreises erfolgt ist und der Mietvertrag zu diesem Zeitpunkt dem Mieter vorlag.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(4) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist das Amtsgericht Dresden.
(6) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Stand: 09/2026